Steuerberater
Steuerberater fungieren als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege und treten für die Interessen ihrer Mandanten ein. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Steuerberatung, Vertretung und die Bearbeitung der steuer- und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten der Bürger.
Die Dienstbeschreibung, die Kriterien der Prüfungszulassung und die Voraussetzungen zur Berufsausübung sind in Deutschland im Steuerberatungsgesetz geregelt. Es wurde im Jahre 1961 eingeführt und mehrmals abgewandelt.
Fachliche Vorbedingung für die Prüfungszulassung ist ein erfolgreich absolviertes Hochschulstudium der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder ein abgeschlossener kaufmännischer Lehrberuf gegebenenfalls eine gleichwertige Ausbildung. In Folge eine anschließende hauptberufliche Tätigkeit von zwei bis zu zehn Jahren.
Nach positiv bestandener Prüfung erfolgt die Bestellung zum Steuerberater durch die ansässige Steuerberaterkammer, bei der der Berufsanwärter die Einhaltung der Berufspflichten versichert.
Die Berufsausübung erfolgt freiberuflich und ist kein Gewerbe, was neben der unabhängigen Berufsgestaltung das alleinige Tragen aller Berufsrisiken zur Folge hat.
Freiberufler sind dem Gemeinwohl verpflichtet und leisten der Bevölkerung Rechtsberatung im Bereich der Steuern. Die Tätigkeit wird vielerorts im Kontext von Steuerberatungsgesellschaften ausgeübt. Ihre beruflichen Rechte und Pflichten werden in Deutschland durch die Steuerberaterkammern geregelt.
Ein Tätigkeitsbereich ist die Beratung des Klienten bei Steuererklärungen. Seine Fachkenntnisse fließen unter Berücksichtigung aller Steuerersparnismöglichkeiten mit ein. Die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften wird von ihm bestätigt.
Er vertritt den Steuerpflichtigen bei angefochtenen Steuerbescheiden gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten. Bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren aufgrund einer Steuerordnungswidrigkeit übernimmt er beratende und vertretende Funktion.
Durch exakt angepasste Steuergestaltung verhilft er Betrieben zu wirtschaftlicher Vitalität. Dazu ist eine weitreichende Strategie erforderlich. Unternehmerische Kriterien wie Personal- und Investitionsentscheidungen und private Entschlüsse beispielsweise Vermögensanlagestrategien oder Testamente werden inkludiert.
Gewerbetreibenden stellt er den Jahresabschluss und alle damit verknüpften Verpflichtungen wie den Erläuterungsbericht oder Plausibilitätsbeurteilungen auf.
Bei Buchführungspflichten, denen Steuergesetze zugrunde liegen, begutachtet er die Korrektheit der Steuerbilanz und der Buchführung und übernimmt deren steuerrechtliche Beurteilung.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld sind die erforderlichen Prüfungen bei Immobilienmaklern, die auf Gesetzen der Maklerverordnung basieren und aktienrechtliche Gründungsprüfungen.
Aus der Kombination von steuer- und betriebswirtschaftlicher Unterstützung resultiert eine qualitativ hochwertige Unternehmensberatung. Der Steuerberater berät beispielsweise bei Investitionsentscheidungen und beim Controlling, das heißt der Führung des Betriebes unter Einbeziehung der potenziellen Kosten und Erträge.
Das Gericht ist befähigt, ihn als neutralen Sachverständigen zur Beurteilung vertrackter wirtschaftlicher Sachverhalte hinzuzuziehen. Der Zugriff auf den Steuerberater kann durch Sozial-, Finanz-, Verwaltungs- und Strafgerichte erfolgen.
Er kann als Treuhänder für Vermögen, Testamente und Nachlässe, für Personen als Sachwalter, Verwalter der Konkursmasse oder Nachlassverwalter bestellt werden.
Lehraufträge von Universitäten und akademischen Anstalten können an Steuerberater vergeben werden.

