Rechtsanwälte
Rechtsanwälte sind Juristen, die das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben. Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt hinsichtlich gewisser Pflichtfächer in der Juristenprüfung erfolgreich geprüft wurde. Nach dem ersten Staatsexamen haben sie eine Referendariatszeit mit verschiedenen Schwerpunkten durchlaufen. Hierzu zählen Aufenthalte bei Gerichten, Behörden, Verbänden, Anwälten und Unternehmen. Während des Studiums konnten sich Rechtsanwälte auch schwerpunktmäßig tiefere Kenntnisse in einzelnen Fachgebieten aneignen. Die Hauptaufgabe der Rechtsanwälte besteht darin, Mandanten, die sie aufsuchen, auf rechtliche Zusammenhänge zu beraten. Eine reine Beratung kann darin bestehen, dass der Mandant darüber aufgeklärt wird, wie er auf gewisse Gegebenheiten reagieren soll. Der Rechtsanwalt korrespondiert auch mit Behörden und Privatleuten im Zusammenhang mit der Beratung. Dies bedeutet, dass er beispielsweise bei einem weiteren entsprechenden Verhalten mit rechtlichen Konsequenzen oder Ähnlichem droht.
Selbstverständlich leitet der Rechtsanwalt auch durch eine Klage ein gerichtliches Verfahren ein, wenn ihm dies sinnvoll und mit hinreichender Erfolgsaussicht erscheint. Er vertritt seinen Mandanten dann in dem gerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter. Dies tut er im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit. Hierfür fallen Gebühren an, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt sind. Für bestimmte Rechtsgebiete wie zum Beispiel Berufsrecht oder Versicherungsrecht sollte man sich immer einen Fachanwalt nehmen. Dieser hat besondere Kurse in einem bestimmten Fachgebiet absolviert.
Er kennt sich daher in bestimmten Rechtsgebieten besser aus als in anderen. So ist eine ordnungsgemäße Vertretung vor Gericht gewährleistet. Die Chance, dass für den Mandanten ein günstiges Urteil gesprochen oder ein günstiger Vergleich abgeschlossen wird, wird dadurch wesentlich erhöht. Dies ist auch daher von Vorteil, dass so weniger Gerichts- und Anwaltskosten gezahlt werden müssen.
Auch wer eine Klage zugestellt bekommt, sollte nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt einschalten. Es ist immer besser, von einem Juristen vor Gericht vertreten zu werden, als sich selbst zu verteidigen. Für manche Gerichtsprozesse ist es auch vorgeschrieben, einen Anwalt zu nehmen.
Für bedürftige Personen kann bei Nachweis der Bedürftigkeit im Wege der Prozesskostenhilfe ein Anwalt aus der Staatskasse bezahlt werden. Gleiches gilt bei Beratungen im Wege der Beratungshilfe.
Hier gilt der Grundsatz, dass mangelndes Einkommen nicht verhindern soll, dass man vor Gericht ordnungsgemäß vertreten werden kann. Dies wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz nicht vereinbar.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
So kann im Streitfall ein Rechtsanwalt auf jeden Fall bezahlt werden.

